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Visa

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Visa-Information für Österreichische Staatsangehörige

Inhaber von österreichischen Reisepässen benötigen für die Einreise in die Türkei ein Visum.

Das Visum für die Einreise ist entweder bei den türkischen konsularischen Vertretungen in Österreich (Visagebühr beträgt 60.-Euro) oder an den türkischen Luft-, Land- und Seegrenzübergängen- vorausgesetzt, dass es sich um eine Reise zum touristischen Zweck handelt- (Visagebühr beträgt 15.-Euro) zu erhalten. Dieses Visum berechtigt höchstens einen dreimonatigen Aufenthalt in der Türkei.

Bei den zu den Aufenthaltzwecken: Arbeiten, Forschen, Studium und Gütertransport unternommenen Reisen wird an den türkischen Grenzübergängen KEIN VISUM ausgestellt. Anträge für Ausstellung eines Visums zu o.a. Aufenthaltszwecken sind bei den türkischen konsularischen Vertretungen in Österreich zu stellen.

Die österreichischen Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufsdatum des an der Grenze oder an den türkischen Auslandsvertretungen erstellten Visums gültig sein. Regelgemäß werden österreichischen Staatsbürgern an den türkischen Grenzübergängen bis max. zu einem dreimonatigen Aufenthalt berechtigende Visa erteilt.

Die mitreisenden Kinder können bis zum 18. Lebensjahr im Reisepass der Eltern miteintragen sein, vorausgesetzt, dass auch jener Elternteil, in dessen Reisepass das Kind miteingetragen ist, mitreist.

Die österreichischen diplomatischen und Dienstpässe sind von einem Visum befreit.